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Kreuzfahrt News - Schifffahrtsnachrichten

Reiserecht bei Kreuzfahrten - Welches Recht gilt auf einem Kreuzfahrtschiff?

c: Seereisenportal.de

Komfort und viele Annehmlichkeiten stehen im Fokus einer jeden Kreuzfahrt.

Dazu kommen zahlreiche Freizeitangebote und Unterhaltung, die eine solche Reise ausmachen. Entsprechen ein oder mehrere Elemente nicht den Ankündigungen, können Reisende von ihrem Reiserecht Gebrauch machen.

Grundsätzlich gehen Reisende erst einmal davon aus, dass ihr Urlaub auf einem Kreuzfahrtschiff einer regelrechten Traumreise entspricht. Sie sehen fremde Länder, genießen die Ruhe und Annehmlichkeiten der auf dem Schiff befindlichen Küche und daneben gibt es noch allerhand Freizeitaktivitäten und Entertainment. Ein modernes Kreuzfahrtschiff ist daher meist nicht nur mit verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten oder einem Friseur ausgestattet. Der Gast soll praktisch vergessen, dass er sich auf einem Schiff befindet. Doch was tun, wenn die Reise nicht so verläuft, wie angekündigt?

Welches Recht gilt auf einem Kreuzfahrtschiff?

Ein Kreuzfahrtschiff fährt auf seiner Reise stets unter einer bestimmten Flagge. Selbst wenn es unterwegs viele unterschiedliche Häfen ansteuert, unterliegt alles, was auf dem Schiff passiert, dem Reiserecht des Landes, dessen Flagge auf dem Schiff gehisst wurde. Diese kann übrigens jeder Passagier erblicken, wenn er sich das Schiff genauer ansieht.

Legt das Schiff in einem fremden Land im Hafen an und der Passagier verlässt es, um einer Aktivität nachzugehen, unterliegt er hingegen dem lokalen Recht des jeweiligen Landes.

Was umfasst das Reiserecht bei einer Kreuzfahrt?

Was viele nicht wissen: Kreuzfahrten gehören zu den Pauschalreisen. Das bedeutet, dass jeder Passagier nicht nur alle Rechte dieser genießt, sondern auch dieselben Ansprüche stellen kann, wenn es zu einem Mangel kommt.

Für gewöhnlich werden bereits bei der Buchung der Reise gewisse Vereinbarungen getroffen. Diese umfassen nicht selten die jeweiligen Reiseziele, sondern auch die Freizeitaktivitäten und die Eigenschaften der Kabine, in der man während der Reise nächtigt. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern es hierbei zu einem Mangel kommen kann. Ein paar Beispiele:

  • Reiseroute wird geändert oder es werden gewisse Häfen nicht angesteuert

  • Gast soll in einer Kabine anderer Kategorie mitfahren

  • Gepäck des Reisenden verspätet sich

  • Kabine ist anders ausgestattet als angekündigt

  • angekündigte Freizeitangebote sind nicht nutzbar

  • unzureichende Information in Bezug auf Reisedokumente

In jedem der genannten Fälle kann der Fahrgast von seinem Reiserecht bei der Kreuzfahrt Gebrauch machen.

Welche Rechte haben Kreuzfahrt-Passagiere bei einem Reisemangel?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei einer Kreuzfahrt um eine Pauschalreise. Dementsprechend hat der Gast stets das Recht, sich bei einem Mangel an den Reiseleiter oder Reiseveranstalter zu wenden und diesen zur Beseitigung des Mangels aufzufordern.

Tipp: Sämtliche Vorgänge sollten schriftlich festgehalten und bestätigt werden, um sich abzusichern.

Der Reisende hat neben der Behebung des Mangels außerdem Anspruch darauf, eine Reisepreisminderung oder einen Schadenersatz zu fordern. Hierzu wendet er sich einfach nach Beendigung der Reise an den jeweiligen Reiseveranstalter. Seit dem 1. Juli 2018 hat er sogar ganze zwei Jahre Zeit, um den Mangel anzuzeigen.

Wer zahlt, wenn die Kreuzfahrt abgesagt wird?

Wie bei anderen Pauschalreisen auch, hat der Reiseveranstalter aus bestimmten Gründen jederzeit das Recht, die Kreuzfahrt abzusagen. Dies wird jedoch wahrscheinlich nur dann vorkommen, sofern auf der Reiseroute gewisse Umstände auftreten, die nicht zu verhindern sind. Dies können sowohl Erdbeben, andere Naturkatastrophen oder eine unvorhergesehene Pandemie sein.

Bei einer Stornierung ist der Veranstalter dazu verpflichtet, den bereits gezahlten Fahrpreis innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Hierzu meldet sich der Fahrgast idealerweise möglichst schnell beim Reiseveranstalter und teilt diesem seine Bankverbindung mit.

Kann man eine Kreuzfahrt stornieren, wenn die Route geändert wird?

Leider kommt es während einer Kreuzfahrt häufig dazu, dass die Route geringfügig geändert wird. Die Gründe hierfür sind sehr unterschiedlich und in den meisten Fällen von der Reiseleitung nicht beeinflussbar. In einem solchen Fall haben die Reisenden das Recht, kostenfrei zurückzutreten, sofern die Änderungen erheblich sind.

Eine erhebliche Veränderung trifft jedoch nur dann zu, wenn beispielsweise gleich mehrere Häfen nicht angesteuert werden können und somit die komplette Kreuzfahrt anders abläuft als ursprünglich geplant.

Wie viel Entschädigung können Sie fordern?

Je nachdem, welche Mängel während der Kreuzfahrt auftreten, kann der Reisende einen Schadenersatz oder aber eine Entschädigung vom Reiseveranstalter verlangen. Hierfür ist jedoch die Erfüllung gewisser Voraussetzungen erforderlich.

  • Kommt es zu erheblichen Mängeln während der Reise, kann der Passagier diese kostenfrei stornieren. Ihm wird ein Teil des Reisepreises zurückerstattet.

  • Dazu kommt ein Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude, sowie möglicherweise ein Schmerzensgeld. Allerdings nur dann, wenn der Veranstalter für die jeweiligen Mängel verantwortlich gewesen ist.

  • Kommt es zu Sachschäden wie zum Beispiel einem kaputten Koffer oder zusätzlichen Visakosten aufgrund fehlender Vorabinformationen, übernimmt der Reiseveranstalter diese Mängel ebenfalls.

  • Der Reisende hat die Möglichkeit, eine Entschädigung zu fordern, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt wurde oder abgesagt werden muss. Hierfür kann der Fahrgast einen Schaden aufgrund einer nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit anzeigen.

  • Kommt es während der Reise zu einer Verletzung des Fahrgastes, eine Beeinträchtigung seiner Gesundheit oder Freiheit, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wie hoch die Entschädigung jeweils ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Eine gute Richtlinie zur Orientierung bietet hierbei jedoch die Würzburger Tabelle in Bezug auf das Reiserecht bei Kreuzfahrten.