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Kreuzfahrt News - Schifffahrtsnachrichten

Reiseanbieter sind gesetzlich verpflichtet, sich für den Fall einer Insolvenz abzusichern

c: DRSF

Reiseanbieter dürfen Pauschalreisen nur dann anbieten oder Reisen mit verbundenen Reiseleistungen vermitteln, wenn sie sich für den Insolvenzfall nach § 651r BGB oder § 651w BGB abgesichert haben.

Mittlere und große Reiseanbieter, die im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mindestens EUR 10 Mio. erwirtschaften haben, sind ab dem 1. November 2021 gesetzlich verpflichtet, ihr Insolvenzrisiko beim DRSF abzusichern.

Kleinere Reiseanbieter können einen Absicherungsvertrag mit dem DRSF abschließen oder sich weiterhin über ein Versicherungsunternehmen oder ein Kreditinstitut absichern.

drsf.reise/