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Kreuzfahrt News - Schifffahrtsnachrichten

BSH: Förderung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt ab dem Jahr 2022

c: Port of London

Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Seeschifffahrt gewährt die Bundesrepublik Deutschland Seeschifffahrtsunternehmen weiterhin Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten.

Die neue Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt ist am 13.12.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Der Antrag auf Förderung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt für 2022 steht ab sofort als elektronisches Formular unter www.deutsche-flagge.de zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Seeschifffahrtsunternehmen, die die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung bzw. der besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige für Seeleute tragen, die im Rahmen des Schiffsbetriebs an Bord tätig sind. Die Seeleute müssen Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sein. Das Schiff muss in einem Seeschiffsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, eingetragen sein, dessen Flagge führen und im internationalen Seeverkehr fahren.

Der Zuschuss ist die Summe der auf die Seeleute entfallenden Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Förderung wird pro Schiff auf der Grundlage der einzubeziehenden Seeleute ermittelt.

Die Richtlinie ermöglicht die Lohnnebenkostenförderung für die Förderjahre 2022 bis 2027. Als Bewilligungszeitraum gilt das jeweilige Kalenderjahr.

Der vollständige Förderantrag muss grundsätzlich bis zum 31.12. des Vorjahres eingereicht werden. Sollte der Antragseingang nach dem 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres eingehen, wird die Höhe des Zuschusses erst ab dem Tag des Antragseingangs ermittelt.

Vollständige Förderanträge für 2022, die nach dem 31.12.2021 eingehen, sind von dieser Regelung für den Monat Januar 2022 ausgenommen, wenn die Sozialversicherungsbeiträge für Januar 2022 erst nach Antragseingang beim BSH geleistet werden. Die Regelungen der Sozialversicherung zur Fälligkeit der Beiträge sind dabei einzuhalten.

Nach dem 30.09.2022 eingehende Anträge können wie bisher nicht mehr berücksichtigt werden, da für sie die Ausschlussfrist gilt. Dieses Ausschlussdatum gilt auch in den Folgejahren bis 2027.

Das BSH ist die zentrale maritime Behörde Deutschlands. An den beiden Dienstsitzen in Hamburg und Rostock sowie auf 5 Schiffen arbeiten rund 1.000 Beschäftigte aus über 100 Berufen. Im Mittelpunkt der Aufgaben stehen u.a. die Förderung, Sicherheit und Überwachung der Seeschifffahrt, Forschung und Erhebung langer Datenreihen im Bereich der Ozeanographie und Meereschemie, der Wasserstandsvorhersagedienst sowie die nautische Hydrographie, im Rahmen derer amtliche Seekarten erstellt werden. Ein in letzter Zeit stetig anwachsender Bereich ist die Zuständigkeit als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für Offshore-Windenergieanlagen. Als deutsche Flaggenstaatsverwaltung und Dienstleister für die maritime Wirtschaft unterstützt das BSH diese mit Genehmigungen, Haftungsbescheinigungen, Produktprüfungen, Zulassungen und Bereitstellung von Daten.

Um die Vereinbarkeit von Schutz und Nutzung der Meere kontinuierlich zu verbessern und das Wissen über die Meere kontinuierlich zu vertiefen, arbeitet das BSH in der maritimen anwendungsorientierten Forschung und an der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen. Untersuchungen und Bereitstellung von Daten zu Seegangsmessungen in Offshore-Windparks und sowie der Aufbau von Schallmessnetzen in Nord- und Ostsee und die Bereitstellung von Daten und technischen Informationen zu Impulsschall im Meer sind Beispiele dafür. Auch die Entwicklung von Technologien zur Messung von Schiffsemissionen in der Luft gehört dazu. Mit dem BSH Systemlabor Navigation und Kommunikation steht eine Testumgebung für komplexe Navigations- und Kommunikationssysteme zur Verfügung.

www.bsh.de