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Kreuzfahrt News - Schifffahrtsnachrichten

Routenänderung AIDAbella - Schadensersatz geltend machen

c: Puertos de Tenerifa

Routenänderung auf der Reise Große Winterpause Kanaren 1 mit AIDAbella – Betroffene sollten Minderung und Schadensersatz geltend machen.

Kreuzfahrer sind oft bereit, kleinere Planänderungen auf ihrer Reise klaglos hinzunehmen.

Doch auf der mit „Große Winterpause Kanaren 1 mit AIDAbella“ betitelten Reise lief so vieles schief, dass zahlreiche Gäste wegen der nicht nur wetterbedingten, sondern auch aus operativen Gründen erfolgten Routenänderungen ziemlich enttäuscht und teils auch wütend von der Reise am 08.12.2022 zurückkehrten.

„Teilnehmer dieser Kreuzfahrt sollten die Umroutungen nicht einfach klaglos hinnehmen, sondern gegen Aida Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadensersatz geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Kreuzfahrer kennen die Vorfreude: Endlich wieder Schiff, Schaukeln und Meer. So freuten sich auch die Passagiere der AIDAbella auf ihre Kreuzfahrt „Große Winterpause Kanaren 1“, die am 12.11.2022 von Hamburg aus startete. Doch leider verlief die Kreuzfahrt ganz anders als geplant.

Routenänderungen auf der AIDAbella

Bereits am ersten Tag erhielten die Passagiere per Kabinenbrief die Nachricht, dass der Hafen von Portland aufgrund der Wetterlage nicht angelaufen werden kann. Die zweite Änderung der planmäßigen Route wurde den Teilnehmern der Kreuzfahrt schon wenige Tage vor Reisebeginn präsentiert. Aus operativen Gründen werde die AIDAbella nicht zwei Tage, sondern lediglich einen Tag in Teneriffa anlegen. Die dritte Abweichung von der gebuchten Route ließ sodann auch nicht lange auf sich warten. Aufgrund eines Lotsenstreiks in Lissabon konnte die AIDAbella nicht wie geplant vom 30.11. bis zum 01.12.2022 in Lissabon festmachen. Die Liegezeit in der portugiesischen Hauptstadt wurde auf einen Tag verkürzt.

Doch damit nicht genug. Der traurige „Höhepunkt“ war sodann schlussendlich der ersatzlose Ausfall des französischen Hafens in Honfleur. Gerade die Art und Weise der Kommunikation führte bei vielen Passagieren zu großer Verärgerung. „So soll der Kapitän des Schiffs in seinem einminütigen Auftritt schlicht mitgeteilt haben, dass Honfleur aus operativen Gründen nicht angefahren werden kann. Eine Erklärung, was diese „operativen“ Gründe denn im Einzelnen sein sollen, lehnte er jedoch ab“, weiß Rechtsanwalt Dr. Hoffmann aus der Praxis zu berichten.

Bezeichnenderweise endete die Kreuzfahrt auf der AIDAbella sodann auch mit einem „großen Knall“. Beim Anlegen in Hamburg rammte das Schiff die Pier und wurde im Heckbereich beschädigt. Nach den Instandsetzungsarbeiten startete die AIDAbella ihre nächste Reise in die Große Winterpause in die Karibik erst mit einer Verspätung von rund 50 Stunden, wobei bereits jetzt zahlreiche der gebuchten Häfen ausgefallen sind.

Abweichung zur gebuchten Reise rechtfertigt Minderung – auch wetterbedingte Routenänderung keine Ausnahme

Wenn die Kreuzfahrt nicht entsprechend der Buchung durchgeführt wird, sondern es zu Abweichungen bei den Reisezielen kommt, bestehen Minderungsansprüche. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur vor Beginn der Reise rechtlich zulässig. Hieran ändert grundsätzlich auch der Grund einer solchen Routenänderung nichts, auch dann nicht, wenn er vermeintlich dem Phänomen der höheren Gewalt zuzuschreiben ist.

Die zahlreichen Umroutungen auf der AIDAbella ziehen dabei stets erhebliche Minderungsansprüche nach sich, was deutschen Verbrauchern meist völlig unbekannt ist. „Außerdem entfällt auch oft ein Teil der Kosten, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt, die abzurechnen sind und die auch dem Reisegast zugutekommen müssen“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei den aktuellen Umroutungen auf der AIDAbella daher prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche bestehen. Diese werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert oder gar Tausend Euro summieren.

Umroutung auf der AIDAbella: Auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude denkbar

Neben der Minderung des Reisepreises stehen auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum. Denn der Grund für die aus „operativen“ Gründen erfolgten Reisänderungen liegt im Verantwortungsbereich von Aida. Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. Die einschlägigen Urteile verschiedener Gerichte im Bundesgebiet zeigen, dass zwischen 20 und 50 Prozent des Reisepreises als zusätzlicher Entschädigungsanspruch in Betracht kommen. „Das Besondere und vielen Betroffenen nicht Bewusste ist, dass dieser Ansprüche zusätzlich zu dem Minderungsanspruch geltend gemacht werden kann. Bei einem Reisepreis von 5.000 € beliefe sich die Schadensersatzsumme schon bei Ansatz von 30 % auf immerhin 1.500 €“, erläutern die Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Die Ansprüche können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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