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Kreuzfahrt News - Schifffahrtsnachrichten

Pariser Klimaschutzabkommens: Bund fördert den Umstieg auf emissionsarme Dieselmotoren für Binnenschiffe

c: Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

Das Bundesverkehrsministerium verstärkt seine Bemühungen, der Binnenschifffahrt den Umstieg auf besonders umweltschonende Antriebe zu ermöglichen und einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten

Am Mittwoch, 22. September 2021, tritt die neue „Förderrichtlinie für die Beschaffung und den Einbau von emissionsärmeren Dieselmotoren“ in Kraft. Gefördert wird neben den Motoren außerdem die Nachrüstung mit Katalysatoren, Parti-kelfiltern und Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen.

Pünktlich zum Auftakt von Deutschlands größter Binnenschifffahrtsmesse in Kalkar wird das neue Förderprogramm heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Bundesverband der Deut-schen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) freut sich über diese Initiative. BDB-Präsident Martin Staats (MSG, Würzburg) erklärt hierzu:

Im Flottenmodernisierungsprogramm, das im Juli in Kraft getreten ist, sind die allein mit Diesel betriebenen Motoren nicht enthalten. Ich habe in Gesprächen mit Bundesverkehrs-minister Andreas Scheuer deutlich gemacht, dass das Schifffahrtsgewerbe zwar gerne be-reit ist, in innovative Antriebe und in mit alternativen Kraftstoffen betriebene Motoren zu in-vestieren. Wir sind aber insbesondere in der Großschifffahrt noch so lange auf den Diesel-motor angewiesen, bis leistungsstarke und bezahlbare Antriebsalternativen in Serienreife am Markt verfügbar sind, die entsprechende Versorgungsinfrastruktur europaweit gegeben ist und eindeutige Regelwerke zum Einsatz innovativer Schiffe vorliegen. Deshalb freut es mich, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer diese Hinweise mit dem neuen För-derprogramm aufgreift. Er unterstützt damit die klein- und mittelständisch strukturierten Un-ternehmen in der Güterschifffahrt bei ihrem Umstieg auf deutlich emissionsärmere Diesel-motoren. Das ist zugleich ein sinnvoller Beitrag für weniger Luftschadstoffe und für mehr Umweltschutz.“

 

Das neue Programm stellt eine sinnvolle und erfreuliche Ergänzung zum im Juli 2021 in Kraft ge-tretenen Flottenmodernisierungsprogramm dar, auch wenn die Bezuschussung der Dieselmotoren hinter den Fördersummen dieses Programms zurückbleibt: Die Höhe der Zuwendung beträgt je nach Unternehmensgröße 40 % bis 60 % der sog. zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, d.h. der nachgewiesenen Ausgaben für die Anschaffung des Dieselmotors bzw. des Abgasnachbe-handlungssystems sowie die Aus- und Einbaukosten. Der Zuwendungshöchstbetrag je Unterneh-men beträgt maximal 200.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren.

Gefördert wird bis Ende 2022 der freiwillige Austausch von bereits im Einsatz befindlichen Die-selmotoren gegen emissionsärmere Stufe-V-Motoren der Klassen IWP, IWA, NRE (bis 560 kW) und als gleichwertig anerkannte Motoren im Sinne der europäischen NRMM-Verordnung. Förder-voraussetzung ist, dass diese Motoren mit einem Abgasnachbehandlungssystem ausgerüstet sind und die derzeit einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte neuer Motoren deutlich unterschritten wer-den. Die Abgasnachbehandlungsanlagen sind förderfähig, wenn 90 % der Partikelmasse und 70 % der Stickstoffemissionen reduziert werden. Details regelt die neue Richtlinie, die nach der Ver-öffentlichung unter www.elwis.de, Rubrik „Service“ zu finden sein wird.

Ergänzende Informationen:

Ziel der Förderrichtlinie ist eine Beschleunigung der nachhaltigen Entwicklung der Binnenschiffsflotte durch den Austausch älterer, noch betriebsfähiger Dieselmotoren durch neue, die Emissionsgrenzwerte der Stufe V übererfüllende Dieselmotoren. Die deutsche Flotte mit knapp 3.500 Binnenschiffen hat ein hohes Durchschnittsalter. Auf diesen Binnenschiffen sind insgesamt etwa 12.000 Hauptantriebs-, Hilfsantriebs- und Schiffsbetriebsmotoren im Einsatz. Da Binnenschiffsmotoren bei guter Wartung jahrzehntelang halten, kann angenommen werden, dass etwa 75 % der deutschen Binnenschiffsflotte noch mit Motoren aus den Jahren vor 2003 fahren. Das Ende der wirtschaftlichen Lebensdauer der alten Dieselmotoren, die technisch noch funktionsfähig sind, ist oft noch nicht erreicht, so dass keine Notwendigkeit besteht, sie auszutauschen, während die Auswirkungen auf Umwelt und Klima mit neuen Motoren deutlich verbessert werden können. Die Richtlinie dient als Anreiz für Binnenschiffsunternehmen, die nicht über ausreichendes Eigenkapital verfügen, um in emissionsärmere Dieselmotoren zu investieren. Das Bundesverkehrsministerium erwartet, dass mit Hilfe dieser Förderung bis Ende 2022 rund 600 Motoren ausgetauscht werden können.

QUELLE: Hafen-Hamburg.de