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Kreuzfahrt News - Schifffahrtsnachrichten

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: 8 Tipps für die Reisebuchung in Corona-Zeiten

c: EVZ

Die Ferienzeit beginnt und wer kurzfristig eine Reise ins europäische Ausland plant, sollte einige Dinge beachten.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat wichtige Punkte zusammengetragen.

  • Informieren Sie sich vor der Buchung über Reise- und Sicherheitshinweise. So gibt es aktuell z. B. Reisewarnungen für die europäischen Länder Finnland, Schweden und Norwegen oder das beliebte Urlaubsland Türkei. Verboten ist die Reise in diese Staaten nicht, Touristen müssen aber mit Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen rechnen

  • Überlegen Sie sich, ob eine Pauschalreise für Sie in Frage kommt. Denn hier sind Sie besser geschützt als bei Individualreisen. Sie haben etwa bessere Chancen, die Reise kostenlos zu stornieren, z. B. bei einer zweiten Corona-Welle. Storniert der Reiseveranstalter Ihre Reise, haben Sie ein Recht auf Erstattung des Reisepreises. Informieren Sie sich aber über Gutscheinregelungen im Urlaubsland.

  • Wenn Sie eine Individualreise buchen (nur Hotel, Ferienwohnung, Flug- oder Bahnfahrt), ist es empfehlenswert, wenn sich diese kurzfristig kostenlos oder zu geringen Gebühren stornieren lässt. Lesen Sie sich vor der Buchung die Storno-Regelungen und die AGB des Anbieters genau durch. Viele Anbieter haben ihre Bedingungen angepasst. Ggf. kann es sich lohnen, für wenige Euro eine Stornierungs-Option hinzu zu buchen.

  • Möchten Sie über ein Online-Buchungsportal buchen, achten Sie darauf, wer im Problemfall Ihr Ansprechpartner ist. Häufig ist dies nicht klar ersichtlich. Eindeutig ist es, wenn Sie direkt beim Anbieter (z. B. Hotel oder Airline) buchen. Das muss nicht unbedingt teurer sein als beim Buchungsportal.
     
  • Denken Sie über Ihren Versicherungsschutz nach. Die Reiserücktrittsversicherung greift beispielswiese, wenn eine plötzliche Erkrankung oder Arbeitslosigkeit/Kurzarbeit vorliegt. Genauso ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig, aber auch hier muss geprüft werden, ob im Pandemiefall oder bei Reisen in Länder mit Reisewarnung gezahlt wird.

  • Bedenken Sie bei der Buchung eines Reiseangebotes, dass es Corona-bedingte Anpassungen geben kann, etwa am Pool oder Buffet. Auf diese sollten Sie im Vorfeld hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, können Sie einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, es sei denn, es handelt sich um Einschränkungen, die der Urlaubsgast hinnehmen muss.
     
  • Falls Sie eine gebuchte Pauschalreise nicht antreten können oder wollen, können Sie diese in der Regel bis 7 Tage vor Antritt an Dritte übertragen (gegen Aufpreis).