EU Leitlinien zur Wiederaufnahme Kreuzfahrtbetriebes

Die Arbeitsgruppe Healthy Gateways der Europäischen Union veröffentlichte eine vorläufige Empfehlungen für die Wiederaufnahme des Kreuzfahrtbetriebs.
Die Leitlinien sind nicht bindend und können sich im Verlauf der Pandemie ändern. Sie basieren jedoch auf den Leitlinien der Europäischen Kommission für die Reisebranche.
Die Empfehlungen der Gruppe sind umfassend und decken alles ab, von der Reiseplanung über die Infektionsprävention bis hin zu Maßnahmen zur Reaktion auf die öffentliche Gesundheit. Sie beinhalten:
- Ein schrittweiser Gesamtansatz für die Wiederaufnahme des Betriebs mit kürzeren Fahrten von 3 bis 7 Tagen und einer begrenzten Anzahl von Hafenanläufen;
- einen schriftlichen Ausbruchsmanagement- und Notfallplan;
- vorherige Vereinbarungen mit Anlaufhäfen für medizinische Behandlung, Krankentransport, Quarantäne, Evakuierung der Luft und andere Dienste, die im Falle eines Ausbruchs an Bord erforderlich sein könnten;
- Sicherstellung der Verfügbarkeit des Zugangs zu Rückführungsflügen im Falle einer teilweisen oder vollständigen Evakuierung des Schiffes. Dies würde mindestens einen Hafen auf der Reiseroute mit internationalem Flugdienst einschließen, der es Passagieren und Besatzungsmitgliedern ermöglicht, nach Hause zu fahren - eine bedeutende Herausforderung in den letzten Monaten;
- Vorab genehmigte Quarantänevereinbarungen an Land für bekannte enge Kontakte von COVID-positiven Personen;
- Isolationsmaßnahmen und Einrichtungen an Land für Personen, die positiv getestet wurden, aber keine Symptome aufweisen;
- Angemessene Testkapazität, entweder an Bord oder nach Vereinbarung mit einem Labor an Land;
- Labortests vor der Abreise für alle Besatzungsmitglieder, gefolgt von routinemäßiger Gesundheitsüberwachung und regelmäßigen Überwachungstests;
- Regelmäßige Tischübungen mit Kreuzfahrtschiffen für Notfallübungen;
- Formelle Zusicherungen und Verfahren zur Information der nächsten Anlaufstelle über einen Ausbruch an Bord;
- Verringerung der Kapazität, um soziale Distanzierung zu ermöglichen, einschließlich einer Berücksichtigung der Liegeplatzkapazität, um Personen in Einzelkabinen zu isolieren;
- Reduzierter persönlicher Kontakt zwischen Passagieren und Mitarbeitern, einschließlich geänderter Vorkehrungen für Buchung und Empfang;
- Universelle Verwendung von Gesichtsmasken in Innenräumen durch Passagiere und Besatzung;
- Kontinuierliche Belüftung aller belegten Räume;
- physische Entfernung von 1,5 Metern in den meisten Innenräumen und Unterhaltungsstätten;
- und Beschränkungen für die Nutzung von Pools und Whirlpools, einschließlich der Schließung von Innenpools.
In den Richtlinien wird empfohlen, Screening-Maßnahmen vor dem Boarding durchzuführen. Sie weisen jedoch darauf hin, dass "Screening-Maßnahmen möglicherweise keine milden Symptome, asymptomatischen, inkubierenden Reisenden oder solche, die Symptome verbergen, identifizieren", was darauf hinweist, dass das Screening ein Instrument unter vielen ist, das für eine erfolgreiche Wiedereröffnung erforderlich ist.
Die vollständige Liste der Empfehlungen finden Sie hier
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