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Kreuzfahrt News - Schifffahrtsnachrichten

BREXIT: Trotz aller Abstimmungen im Britischen Unterhaus -harter Brexit am 29. März immer noch nicht vom Tisch....

c: Port Rdam

Dementsprechend setzt der Hafenbetrieb Rotterdam mit Vollgas alle Vorbereitungen darauf fort. Wir machen dies in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern.

Um den Güterverkehr über den Rotterdamer Hafen so reibungslos wie möglich zu gestalten, ist Mitarbeit aller Partner in der Logistikkette erforderlich. 

Folgen des Brexit 

Nach dem Brexit ist das Vereinigte Königreich kein Mitgliedstaat der EU mehr.

Es sind also umfassendere Zollverfahren bei Import und Export erforderlich. Bei einem harten Brexit am 29. März gibt es keine Übergangsperiode, und Importeure und Exporteure merken die Folgen sofort. Auch die Vorschriften für den Güterverkehr per Fähre ändern sich.

Mindestens drei Formalitäten müssen in Ordnung sein:
1. Buchung bei der Fährgesellschaft 2. Zollanmeldung 3. Anmeldung der Zolldokumente über Portbase.

Sind die Formalitäten nicht in Ordnung, wird die Zufahrt zum Fähranleger verweigert.

Ob Brexit oder kein Brexit – die gesamte Seeschifffahrt muss sich vor dem Anlegen im Rotterdamer Hafen beim Hafenmeister anmelden.

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